Aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 ist die Benutzung der Räumlichkeiten der Spvgg Conweiler-Schwann bis auf weiteres verboten.
§3 Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshoch-schulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebus-reisen sind untersagt.
Die Vorstandschaft